Urteil Landes-Verfassungsgericht 26.02.2010

Liebe Freunde,

das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein hat am 26.2.2010 festgestellt, dass die "Schleswig-Holsteinische Amtsordnung" verfassungswidrig ist. Damit kommt die gesamte kommunale Gesetzgebung in den nächsten 4 Jahren auf den Tisch. Das Verfassungsgericht zeigt damit, dass wir die richtige Strategie haben. Leider wurde die Klage nicht von den tragenden Parteien eingereicht, sondern von den Grünen und dem SSW.  
Das Verfassungsgericht fordert wieder mehr Aufgabenübertragung auf die Kommunen und fordert gleichzeitig, dass die "Amtsausschüsse" in Zukunft vom Bürger gewählt werden müssen. Damit ist die weitere Fusionsdebatte auf Sylt erledigt. Die gewählten Amtsausschüsse werden in Zukunft in parlamentarischer Form die gleiche Aufgabe wahrnehmen, wie die von mir häufig beschriebenen "Umlandverbände" in Hessen. Sie übernehmen die kommunal übergreifende planerische Funktion, während die Kommunen ihre kulturellen und sozialen Aufgaben weiter verfolgen können.
Das einzige Problem wird darin liegen, dass wir für diese zusätzliche parlamentarische Aufgabe Köpfe mit Bildung brauchen.
 
Rolf-Rüdiger Mörsch, stellv. Vorsitzender FDP Sylt